Allgemeine Geschäftsbedingungen WiederSEEPOGO Festival
Untenstehend sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kulturverein Lago Alfredo - Club kultureller Notwendigkeit für das WiederSEEPOGO Festival aufgeführt.
- Mit dem Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.
- Die Eintrittskarte muss vor Veranstaltungsbeginn personalisiert werden. Eine Übertragung wird vom Ticketing Diensleister gegen eine Gebühr angeboten. Mit der Übergabe der Eintrittskarte gehen
die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den Eintrittskarteninhaber über.
- Der Eintrittskarteninhaber verpflichtet sich mit dem Kauf der Eintrittskarte, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen.
- Gekaufte Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht zurückgenommen und nicht ersetzt. Dies gilt auch für den Fall abhanden gekommener oder zerstörter Eintrittskarten.
- Der Erwerb der Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist generell unzulässig.
- Dem Erwerber der Eintrittskarte ist es untersagt, Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell, d.h. mit Gewinn, zu
veräußern.
- Dem Erwerber der Eintrittskarte ist es untersagt, die Eintrittskarte zu einem höheren Preis, als den, der in der Eintrittskarte angegeben ist, zu verkaufen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungstermin zu verlegen oder Programmänderungen vorzunehmen. In diesem Fall hat der Erwerber keinen Anspruch auf Erstattung des
Eintrittspreises.
- Das Festival findet bei jeder Witterung im Freien statt. Im Fall von höherer Gewalt (z.B. starkes Unwetter) behält sich der Veranstalter das Recht vor, bei Gefahr für Leib und Leben der
Besucher, Künstler, Helfer etc. das Programm zu unterbrechen oder bei behördlicher Anordnung das Restprogramm komplett abzusagen. Dies erfolgt aufgrund höherer Gewalt ohne Rückerstattungsanspruch
auf das Eintrittsgeld. Dies gilt auch für eine durch die Corona Pandemie begründete Verschiebung oder Absage der Veranstaltung.
- Das Mitbringen von Getränken, Glasbehältern, Dosen, PET-Flaschen, sperrigen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen, Waffen, Messern oder ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren,
ist untersagt.
Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt ein Verweis vom Veranstaltungsgelände. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Erwerber in diesem Fall den Eintritt der Veranstaltung entschädigungslos
zu verweigern, falls der Erwerber diese Gegenstände nicht abgibt oder den Anweisungen des Sicherheitspersonals keine Folge leistet. Eine Rückgabe der Gegenstände erfolgt nicht.
Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
- Den Anweisungen des Personals und der durch den Veranstalter beauftragten Ordnungskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.
- Für den Einlass gelten auf dem gesamten Festivalgelände die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz.
- Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für Hör- oder Gesundheitsschäden ab.
- Die Haftung des Veranstalters für Sachschäden, die sich der Erwerber anlässlich der Veranstaltung zuzieht, ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
- Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.
- Der Veranstalter ist berechtigt, Bildaufnahmen von den Besuchern zu machen und diese zu veröffentlichen. Der Erwerber hat keinen Anspruch auf Zahlung einer Vergütung.
- Der Besucher parkt sein Kraftfahrzeug auf eigene Gefahr. Den Hinweisen der Ordnungskräfte muss Folge geleistet werden.
- Ein gekauftes Ticket berechtigt nicht automatisch zum Eintritt.
- Personen mit Klasse-1-Kontakt zu COVID-19 Erkrankten (innerhalb der letzten 14 Tage) oder Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen, Atemwegssymptomen jeder Stärke oder Fieber
ist der Zutritt grundsätzlich untersagt.
- Teilnehmende haben die vom Veranstalter vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen einzuhalten.
- Bei Nichtbeachtung dieser Maßnahmen behält sich der Veranstalter den Verweis vom Veranstaltungsgelände vor. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht nicht.
- Die Rückerstattung von bargeldlosen Zahlungsmitteln (Getränkebons auf dem Festivalgelände) kann nur während der laufenden Veranstaltung erfolgen. Eine nachträgliche Rückerstattung ist nicht
möglich.
- Für alle teilnehmenden Personen gilt die 3-G-Regel (getestet, genesen, geimpft). Ohne einen entsprechenden Nachweis gibt es keinen Zutritt auf das Festivalgelände.
- Der Nachweis über einen negativen Corona Test muss vom Veranstaltungstag sein.
(Stand: 11. August 2021)